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   LAG Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 3 Ta 87/05   

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LAG Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 3 Ta 87/05 (https://dejure.org/2005,8993)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.2005 - 3 Ta 87/05 (https://dejure.org/2005,8993)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 (https://dejure.org/2005,8993)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kündigungsschutzklage ohne Kündigungsschutz; Verhältnis zu umfassend bewilligter Prozesskostenhilfe; Vergleich zwischen Wert der Kündigungsschutzklage und dem Gesamtwert der hiervon abhängigen Leistungsklagen zur Feststellung des höheren Werts erforderlich; keine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Wertfestsetzungsbeschluss; Festsetzung des Gebührenstreitwerts bei einer teilweise erfolgten Klagerücknahme; Einbeziehung der Erfolgsaussichten der Klage bei der Festsetzung des Streitwerts

  • Judicialis

    KSchG § 2; ; KSchG § ... 4 Satz 1; ; GKG § 39; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; ; GKG § 48 Abs. 1; ; GKG § 63 Abs. 2; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 3; ; ZPO § 5; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 612a; ; BGB § 615; ; RVG § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenstreitwert bei geltendgemachtem Verstoß gegen Maßregelverbot - keine Berücksichtigung der Erfolgsaussichten bei Streitwertbestimmung - keine nachträglicher Korrektur zu weitgehend bewilligter Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Baden-Württemberg, 23.09.2004 - 3 Ta 162/04

    Höchstgrenze für den Gebührenstreitwert nach § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG n.F. und § 12

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 3 Ta 87/05
    Es besteht zwar in den Fällen, in denen das Rechtsverhältnis insgesamt Streitgegenstand ist und im Wege der objektiven Klagehäufung zusätzlich auch ein Teilanspruch aus diesem dem Grunde nach streitigen Rechtsverhältnis zusätzlich zum Gegenstand einer Klage gemacht wird, wegen wirtschaftlicher Identität in reduzierender Auslegung des § 5 ZPO und des § 39 GKG ein Additionsverbot (vgl. etwa Beschluss vom 23. September 2004 - 3 Ta 162/04 - www.lagbw.de/Ta/3ta16204.htm - m.w.Nw.).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.11.2009 - 5 Ta 130/09

    Streitwert - Bemessung des Gebührenstreitwerts im Falle des Zusammentreffens von

    a) Die Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts hat in ständiger jahrelanger Rechtsprechung angenommen, dass beim Zutreffen von Bestandsschutzanträgen und Entgeltklagen, deren Erfolg unmittelbar von dem der Bestandsschutzklage abhängt, wirtschaftliche Teilidentität bestehen kann und deshalb die Werte nicht zu addieren sind, wohl aber der jeweils höhere Wert maßgeblich ist (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 -3 Ta 88/04 - 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 - neuerlich 10. Juni 2009 - 3 Ta 83/09 -, zu II 3 der Gründe).

    bb) Andere Landesarbeitsgerichte und Teile der Literatur gehen wie die Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 -, neuerlich 10. Juni 2009 - 3 Ta 83/09 -, zu II 3 der Gründe) davon aus, dass im Hinblick auf den sozialen Schutzzweck des § 42 Abs. 4 GKG a. F. (jetzt § 42 Abs. 3 GKG n. F.) bei wirtschaftlicher Identität zwischen einem Kündigungsschutzantrag und einem Entgeltantrag beide Anträge nicht gesondert zu bewerten sind, sondern auf den jeweils höheren abzustellen ist.

  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05

    Kostenansatz - Gebührenermäßigung - Gerichtsgebühr bei Teilurteil und

    Auch eine Aufteilung und Bestimmung der Werte nach einzelnen Zeit- oder Verfahrensabschnitten wird der gebührenrechtlichen Situation nicht gerecht (so aber etwa Natter, NZA 2004, 686, 688; vgl. demgegenüber den Beschluss der Kammer vom 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 - www.lagbw.de/Ta/3ta8705.htm).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09

    Streitwertfestsetzung - streitwertrechtliche Teilidentität zwischen

    a) Die Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts hat in ständiger jahrelanger Rechtsprechung angenommen, dass beim Zutreffen von Bestandsschutzanträgen und Entgeltklagen, deren Erfolg unmittelbar von dem der Bestandsschutzklage abhängt, wirtschaftliche Teilidentität bestehen kann und deshalb die Werte nicht zu addieren sind, wohl aber der jeweils höhere Wert maßgeblich ist (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 - neuerlich 10. Juni 2009 - 3 Ta 83/09 -, zu II 3 der Gründe).

    bb) Andere Landesarbeitsgerichte und Teile der Literatur gehen wie die Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 27. Juni 2005 - 3 Ta 87/05 -, neuerlich 10. Juni 2009 - 3 Ta 83/09 -, zu II 3 der Gründe) davon aus, dass im Hinblick auf den sozialen Schutzzweck des § 42 Abs. 4 GKG a. F. (jetzt § 42 Abs. 3 GKG n. F.) bei wirtschaftlicher Identität zwischen einem Kündigungsschutzantrag und einem Entgeltantrag beide Anträge nicht gesondert zu bewerten sind, sondern auf den jeweils höheren abzustellen ist.

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